Wie unterscheidet sich die Fachstelle für Rassismusbekämpfung von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus?

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR und die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB arbeiten im gleichen Themenbereich, haben jedoch unterschiedliche Aufgaben.

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR

Die seit 1995 bestehende Eidgenössische Kommission gegen Rassismus ist eine vom Bundesrat eingesetzte ausserparlamentarische Kommission. Als solche hat sie den Auftrag, aus einer unabhängigen Warte den Bundesrat, die Departemente und Ämter zu beraten. Sie steht auch Behörden auf Kantons- und Gemeindeebene für Unterstützung und Beratung zur Verfügung. Sie betreibt Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit und beobachtet die Anwendung der Antirassismustrafnorm (Art. 261bis StGB). Personen, die sich rassistisch diskriminiert fühlen, ihre Bekannte und Verwandte, aber auch Zeuginnen oder Zeugen von rassistischen Vorfällen sowie Anlauf- und Beratungsstellen können sich an das Sekretariat der EKR wenden. 

Die EKR kann keine finanzielle Unterstützung an Projekte Dritter bieten. 

Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB

Die 2001 eingerichtete Fachstelle für Rassismusbekämpfung ist Teil des Generalsekretariats des Eidgenössischen Departements des Innern GS-EDI.

Die FRB

  • initiiert, fördert und begleitet präventive Massnahmen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens
  • setzt sich dafür ein, die Diskussion über Rassismus und Menschenrechte dauerhaft in allen Gesellschaftsfeldern zu verankern: Bildung und Ausbildung, Arbeitswelt,  Verwaltung,  Gesundheitswesen, Quartierentwicklung, Sport, Jugendarbeit
  • bietet Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft und Privaten fachliche Unterstützung bei der Umsetzung von Massnahmen für Menschenrechte und gegen Rassismus
  • kann Projekte für Menschenrechte und gegen Rassismus finanziell unterstützen
  • informiert auf nationaler und internationaler Ebene über Aktivitäten gegen Rassismus in der Schweiz
  • fördert die Vernetzung zwischen Akteurinnen und Akteuren (staatliche Stellen, Hilfswerke, Nichtregierungsorganisationen, Betroffene) 
  • trägt zum Aufbau von Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer rassistischer Diskriminierung bei                         

Die Fachstelle hat keine Ombudsfunktion. Sie kann Opfer oder Zeuginnen und Zeugen von Diskriminierung oder Gewalttaten nicht beraten und bei Konflikten nicht eingreifen. Hier finden Sie Stellen, die Opfern oder Zeuginnen und Zeugen helfen können.

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/fachstellen/frb/FAQ/wie-unterscheiden-sich-die-aufgaben-der-fachstelle-fuer-rassismu.html