Was wird unterstützt?

Der Bund setzt sich für eine langfristige und nachhaltige Präventions- und Sensibilisierungsarbeit gegen Rassismus und für Menschenrechte ein.

Projekte zu diesen Themen kann er finanziell unterstützen. Dabei gelten folgende Kriterien:

  • Das Projekt setzt sich explizit mit rassistischer Diskriminierung und Rassismus auseinander. Jedes Gesuch muss eingehend erläutern, mit welchen konkreten Aktivitäten es die Sensibilisierung und Prävention von Rassismus angeht oder einen Beitrag zur Rassismusbekämpfung leistet oder Rassismus als Ausgangspunkt für das Projekt nimmt. Integrations- und Begegnungsprojekte werden nicht unterstützt.
  • Die Zielgruppe des Projekts geht über den Kreis der Organisierenden hinaus. Es findet eine Zusammenarbeit mit weiteren Partnern statt. Menschen mit Rassismuserfahrung sind an der Projektplanung und -umsetzung beteiligt. 
  • Die Projekte streben eine möglichst grosse Breiten- und Multiplikatorenwirkung sowie eine nachhaltige Wirkung an.
  • Die Finanzhilfen richten sich an Projekte mit beschränktem zeitlichen Rahmen oder Pilotphasen. Längerfristige strukturelle Unterstützung wird nicht gewährt.
  • Forschungsarbeiten können nicht unterstützt werden und Publikationen werden nicht prioritär behandelt. 
  • Es werden ausschliesslich Projekte in der Schweiz unterstützt bzw. Projekte, die sich an die in der Schweiz lebende Bevölkerung richten.

 

Gesuche um Finanzhilfen können von privaten und öffentlichen, nicht gewinnorientierten Organisationen und Institutionen eingereicht werden. Projekte von staatlichen Stellen müssen zwingend mit dem Förderbereich Schutz vor Diskriminierung der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) abgestimmt sein. Bundesstellen können in Zusammenarbeit mit Dritten Projekte einreichen. 

FAQ

Checkliste Projektberatung (PDF, 126 kB, 07.05.2021)Diese Checkliste richtet sich an Stellen und Personen, welche Integrations- oder Antirassismusprojekte beraten oder fördern. Die Checkliste unterstützt bei der rassismussensiblen Beurteilung von Integrationsprojekten einerseits und bei der Beurteilung der Qualität von Antirassismusprojekten andererseits.

Letzte Änderung 26.03.2024

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