Aktuell: Vielen Dank für Ihr Engagement gegen Rassismus und Ihr Interesse, bei der FRB ein Finanzhilfegesuch einzureichen. Da wir im laufenden Jahr erfreulicherweise sehr viele Gesuche erhalten haben, ist das Budget für 2024 für Labor- und Schwerpunktprojekte ausgeschöpft. Wir können deshalb erst im November 2024 wieder Gesuche für Projekte, die 2025 umgesetzt werden, entgegennehmen.
Wenn Sie Finanzhilfen für ein Antirassismus-Projekt beantragen wollen, nutzen Sie dazu das Online-Tool PBV (Projekt-Beitrags-Verwaltung). Wenn Sie ein Gesuch einreichen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Zur Benutzung des Online-Tools müssen Sie zuerst ein Benutzerkonto eröffnen. Dies können Sie tun, ohne das Projekt bereits einzureichen. Ihr Login bleibt gültig, nur das Passwort muss regelmässig erneuert werden (automatische Erinnerung beim nächsten Login).
- Füllen Sie das entsprechende Gesuchsformular aus.
- Bereiten Sie die weiteren Beilagen für das Gesuch vor (Zeitplan, Budget- und Finanzplan).
- Reichen Sie das Gesuch ein: Loggen Sie sich bei PBV ein, füllen Sie die entsprechenden Felder aus, laden Sie das Gesuchsformular und die Beilagen hoch. Schliessen Sie das Gesuch ab und schicken Sie es ab. Bei erfolgreich abgeschlossenem und hochgeladenem Gesuch bestätigt PBV automatisch den Gesucheingang.
Verfahren
Formale Prüfung: Die FRB prüft, ob ein Gesuch vollständig ist und die formalen Voraussetzungen erfüllt. Ist dies nicht der Fall, weist die FRB es mit einem anfechtbaren Nichteintretensentscheid ab oder schlägt der Trägerschaft einen Rückzug vor.
Inhaltliche Prüfung: Die FRB beurteilt die Gesuche anhand der oben erläuterten Kriterien.
Entscheid: Die FRB überweist das Gesuch aufgrund der inhaltlichen Prüfung mit einer Empfehlung an das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern zum Entscheid. Ein Projekt kann unter der Bedingung zur Annahme empfohlen werden, dass bestimmte Auflagen erfüllt werden. Der Entscheid wird den Trägerschaften mittels einer Verfügung mitgeteilt. Der Entscheid kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.