Der Begriff «Rasse» im schweizerischen Recht

Der Begriff «Rasse» im schweizerischen Rech
Titel: Der Begriff «Rasse» im schweizerischen Recht
Herausgeber: Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB
Autoren/-innen Pascal Mahon, Anne-Laurence Graf, Federica Steffanini

Der Begriff «Rasse» ist heute in Europa und insbesondere im deutschen Sprachraum wegen seiner biologistischen Konnotation verpönt. In den internationalen Vertragswerken und Ländern wie der USA ist er aber zur Bezeichnung einer sozial konstruierten Kategorie von potentiell diskriminierten Personen etabliert. Der Begriff ist, wie in den meisten europäischen Ländern, auch in der Schweizerischen Gesetzgebung verankert, um die Diskriminierung aufgrund von physischen, sozialen, sprachlichen, kulturellen, ethnischen und historischen Merkmalen zu verbieten. Regelmässig wird aber darüber debattiert, ob dies zulässig ist, da das Konzept «Rasse» als biologisch verstandene Kategorie wissenschaftlich unhaltbar und an sich rassistisch ist. Umgekehrt besteht das Risiko, dass mit der Streichung des Begriffs die Existenz von Rassismus und rassistischer Diskriminierung, wie sie von den Betroffenen real erlebt wird, und damit auch die Notwendigkeit von Rassismusbekämpfung in Frage gestellt wird. Zur sachlichen Abstützung der Diskussion hat die FRB 2018 einen Experten beauftragt, eine Übersicht zum aktuellen Stand der internationalen Debatte und zu deren möglichen Konsequenzen für das nationale Recht zu erstellen.

FRB, Oktober 2019


Der Begriff «Rasse» im schweizerischen Recht (PDF, 1 MB, 16.12.2019)

Letzte Änderung 13.01.2022

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