Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Das schweizerische Recht versteht unter rassistischer Diskriminierung jede Form von ungerechtfertigter Ungleichbehandlung, Äusserung oder physischer Gewaltanwendung, die Menschen wegen ihrer Herkunft, Rasse, Sprache oder Religion herabsetzt, verletzt oder benachteiligt. Das Diskriminierungsverbot ist insbesondere in folgenden gesetzlichen Grundlagen verankert: 

Studien

Der Begriff «Rasse» im schweizerischen Recht

Der Begriff «Rasse» ist heute in Europa und insbesondere im deutschen Sprachraum wegen seiner biologistischen Konnotation verpönt. In den internationalen Vertragswerken und Ländern wie der USA ist er aber zur Bezeichnung einer sozial konstruierten Kategorie von potentiell diskriminierten Personen etabliert. Der Begriff ist, wie in den meisten europäischen Ländern, auch in der Schweizerischen Gesetzgebung verankert, um die Diskriminierung aufgrund von physischen, sozialen, sprachlichen, kulturellen, ethnischen und historischen Merkmalen zu verbieten. Regelmässig wird aber darüber debattiert, ob dies zulässig ist, da das Konzept «Rasse» als biologisch verstandene Kategorie wissenschaftlich unhaltbar und an sich rassistisch ist. Umgekehrt besteht das Risiko, dass mit der Streichung des Begriffs die Existenz von Rassismus und rassistischer Diskriminierung, wie sie von den Betroffenen real erlebt wird, und damit auch die Notwendigkeit von Rassismusbekämpfung in Frage gestellt wird. Zur sachlichen Abstützung der Diskussion hat die FRB 2018 einen Experten beauftragt, eine Übersicht zum aktuellen Stand der internationalen Debatte und zu deren möglichen Konsequenzen für das nationale Recht zu erstellen: Link zur Studie (PDF, 1 MB, 16.12.2019)

 

Tagungen

Tagung «Zugang zur Justiz bei rassistischer Diskriminierung», 26. Oktober 2017, Bern

Zur Einführung des neuen Online-Rechtsratgebers organisierte die FRB zusammen mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) am 26. Oktober 2017 eine Fachtagung zum Zugang zur Justiz bei rassistischer Diskriminierung. An der Tagung wurden die geltende Rechtslage erläutert, auf Herausforderungen und Hürden im Straf- und Zivilrecht hingewiesen sowie Entwicklungen und mögliche Strategien im Umgang mit dem Recht diskutiert. Die Tagung richtete sich an Fachpersonen aus der Anwaltschaft, Mitarbeitende von Beratungsstellen, Gerichten und NGOs sowie Sozialarbeitende und weitere interessierte Personen.

 
 
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