Rechtliche Grundlagen
Das schweizerische Recht versteht unter rassistischer Diskriminierung jede Form von ungerechtfertigter Ungleichbehandlung, Äusserung oder physischer Gewaltanwendung, die Menschen wegen ihrer Herkunft, Rasse, Sprache oder Religion herabsetzt, verletzt oder benachteiligt. Das Diskriminierungsverbot ist insbesondere in folgenden gesetzlichen Grundlagen verankert:
- Verfassungsrechtliches Diskriminierungsverbot / Art. 8 / Schweizerische Bundesverfassung BV
- Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz / Art. 27 und 28 / Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB
- Rassismusstrafnorm / Art. 261bis / Schweizerisches Strafgesetzbuch StG
- Verordnung über Menschenrechts- und Antirassismusprojekte