Mit Annahme der Motion 23.4335 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats hat das Parlament den Bundesrat damit beauftragt, «gemeinsam mit den Kantonen, eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus auszuarbeiten. Diese sollen Bund, Kantone und Gemeinden gemäss ihren jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in die Pflicht nehmen». Mit der Umsetzung der Motion ist die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB beauftragt.
In den letzten Jahren konnten massgebliche Fortschritte in der Rassismusbekämpfung erreicht werden. Allerdings besteht, wie unter anderem das Monitoring der FRB zeigt, weiterhin grosser Handlungsbedarf in vielen Feldern. Eine Strategie und ein Aktionsplan bieten deshalb die Gelegenheit, Lücken zu schliessen und konkrete Verbesserungen in der Rassismus- und Antisemitismusbekämpfung anzustreben. Langfristig ermöglichen Strategie und Aktionsplan so ein gemeinsames Handeln gegen Rassismus und Antisemitismus, das die Wirksamkeit der Prävention und des Schutzes vor rassistischer und antisemitischer Diskriminierung nachhaltig erhöht.
Der Weg zur Strategie
Bis Ende Januar 2025 findet mittels Umfrage ein Stakeholder-Hearing bei Behörden, Zivilgesellschaft und Wissenschaft statt. Das Hearing hat zum Ziel, die aktuellen Herausforderungen und Bedürfnisse im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus in der Schweiz und den Handlungsbedarf aus Sicht der unterschiedlichen Akteure zu erfassen. Diese können ausserdem Stellung beziehen zu den von der FRB vorgeschlagenen Handlungsfeldern. Das Hearing soll zur Konkretisierung und Priorisierung von Handlungsfeldern und Massnahmen beitragen.
Die FRB wird die Rückmeldungen sammeln, auswerten und für die Hearing-Teilnehmenden zugänglich machen. Am 26. August 2025 werden die Ergebnisse an einer Konferenz präsentiert und diskutiert. Auf Basis der Ergebnisse von Hearing und Konferenz wird die Strategie finalisiert. Sie wird vom Bundesrat verabschiedet und ist als Rahmen zu verstehen, welcher die Ausrichtung und Handlungsfelder der Rassismus- und Antisemitismusbekämpfung und -prävention für die kommenden Jahre definiert. Darauf aufbauend wird in Kooperation mit den zuständigen Stellen ein Aktionsplan mit konkreten Massnahmen entwickelt.