Institutionelle Öffnung

Die staatliche Schutz- und Gewährleistungspflicht (BV und EMRK) verpflichtet (staatliche) Institutionen, Zugang und Teilhabe zu schaffen, vor Diskriminierung zu schützen und möglichst diskriminierungsfrei zu handeln.

Institutionelle Öffnung ist ein Weg für Institutionen, den Diskriminierungsschutz umzusetzen und diskriminierungsfrei zu handeln. Denn eine offene Institution…

  • stellt einen gleichwertigen Zugang aller zu ihren Leistungen sicher,
  • repräsentiert die Bevölkerung auch in ihrer personellen Zusammensetzung,
  • bezieht von Entscheiden Betroffene in ihre Entscheidprozesse mit ein,
  • anerkennt und thematisiert gesellschaftliche Vielfalt und setzt sich mit Rassismus als gesellschaftliches Problem auseinander.

Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung hat eine Roadmap (PDF, 1 MB, 05.02.2021) erarbeitet, die anschaulich Anregungen, Argumente und Ideen zur institutionellen Öffnung aufzeigt. Sie zeigt die Handlungsfelder und mögliche Massnahmen für einen Prozess der institutionellen Öffnung. Die Roadmap richtet sich an Personen, die sich mit ihren Institutionen auf den Weg der Öffnung machen wollen und Anregungen und Inspiration suchen.

Hier können Sie die Roadmap als Faltflyer bestellen.

Leitfäden

Praxis

Viele Organisationen und Projekte arbeiten zur institutionellen Öffnung, hier eine Auswahl:

Letzte Änderung 12.10.2021

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