International: Vereinte Nationen UNO
UNO-Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (kurz UN-Rassendiskriminierungskonvention oder ICERD) verpflichtet die Vertragsstaaten, eine Politik zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung und zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses zu verfolgen. 179 Staaten sind dem Übereinkommen beigetreten (Stand 2018).
Die Umsetzung des Abkommens wird seit 1969 vom UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung CERD überwacht.
Die Schweiz trat dem Übereinkommen 1994 bei. Voraussetzung dafür war die Schaffung der Strafnorm gegen Rassismus (Art. 261bis StGB), die 1994 in einer Referendums-Abstimmung vom Stimmvolk mit 54,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde.
ICERD-Länderberichte
Wie bei der Mehrheit der Konventionen der UNO, müssen die Vertragsstaaten des ICERD periodische Staatenberichte einreichen. Der Ausschuss prüft die Berichte in Form eines konstruktiven Dialoges mit einer Delegation des einreichenden Staates. Neben dem Staatenbericht werden auch Informationen von Nichtregierungsorganisationen («Schattenberichte») berücksichtigt.
In der Schweiz verfasst auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus jeweils einen eigenen Bericht.
ICERD-Individualbeschwerdeverfahren
Ein Instrument zur besseren Durchsetzung der im ICERD verankerten Rechte ist das Individualbeschwerdeverfahren.
UNO-Sonderberichterstatter zu Rassismus
Als weiteres Instrument hat der UNO-Menschenrechtsrat sogenannte Sonderverfahren eingerichtet, die entweder die spezifische Situation in einem Land oder thematische Fragen behandeln. Das Mandat des Sonderberichterstatters zu Rassismus wurde 1993 geschaffen.
Weltkonferenz gegen Rassismus
Durban I
2001 fand die dritte UNO-Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz in Durban statt. Die Schweiz nahm daran zusammen mit 162 Ländern teil. Deren Schlussdokumente (Abschlusserklärung und Aktionsprogramm) bringen die kollektive politische Absicht der Staaten zum Ausdruck und sind damit auch in der Schweiz politische Referenztexte für die Rassismusbekämpfung.
Durban II
2009 fand die Folgekonferenz Durban II in Genf statt. Dort wurden die Entwicklungen und Fortschritte beurteilt sowie neue Herausforderungen identifiziert. Zahlreiche Länder, darunter auch die Schweiz, veranschaulichten in ihren Berichten, welche Massnahmen auf nationaler Ebene getroffen wurden, um die Erklärung und das Aktionsprogramm von Durban umzusetzen.