Integrationspolitik und Diskriminierungsschutz

Rassismus muss nicht unbedingt mit Migration zu tun haben. Aber: Viele Menschen mit Migrationshintergrund erfahren rassistische Diskriminierung, und diese behindert die Integration. Ziel der Integrationspolitik ist der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Chancengleichheit in der Diversität. Direkte und indirekte sowie institutionelle und strukturelle Diskriminierungen behindern die Chancengleichheit. Die Integrationsförderung muss deshalb immer mit einer Politik gegen Diskriminierungen und für institutionelle Öffnung einhergehen.

Wo steht die Schweiz

Zuständig für die Umsetzung der Integrationspolitik und den Diskriminierungsschutz sind alle drei Ebenen des föderalen Systems. Der Diskriminierungsschutz ist seit Einführung der Kantonalen Integrationsprogramme KIP im Jahr 2014 einer von mehreren Förderbereichen, in denen Bund und Kantone gemeinsame Ziele definieren.

Herausforderungen und Massnahmen

Institutionelle Öffnung

Um die Voraussetzungen für «Integration» zu schaffen, müssen ausgrenzende Mechanismen und Barrieren, die bestimmte Zielgruppen direkt oder indirekt benachteiligen in den Institutionen abgebaut werden. 

Beratung

Personen, die rassistische Diskriminierung erfahren, sollen sich rasch und umfassend beraten lassen können. Mit den KIP wurden in allen Kantonen Beratungsangebote für von Diskriminierung Betroffene aufgebaut. Die Beratungsangebote sind im Beratungsnetz für Rassismusopfer zusammengeschlossen, welches auch das Datenerfassungssystem DoSyRa führt und jährlich den Bericht «Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis» publiziert.

Weiterführend

Letzte Änderung 01.02.2024

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