Rassismus muss nicht unbedingt mit Migration zu tun haben. Aber: Viele Menschen mit Migrationshintergrund erfahren rassistische Diskriminierung, und diese behindert die Integration. Ziel der Integrationspolitik ist der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Chancengleichheit in der Diversität. Direkte und indirekte sowie institutionelle und strukturelle Diskriminierungen behindern die Chancengleichheit. Die Integrationsförderung muss deshalb immer mit einer Politik gegen Diskriminierungen und für institutionelle Öffnung einhergehen.
Wo steht die Schweiz
Zuständig für die Umsetzung der Integrationspolitik und den Diskriminierungsschutz sind alle drei Ebenen des föderalen Systems. Der Diskriminierungsschutz ist seit Einführung der Kantonalen Integrationsprogramme KIP im Jahr 2014 einer von mehreren Förderbereichen, in denen Bund und Kantone gemeinsame Ziele definieren.
Mit den KIP haben sich die Kantone einen expliziten Auftrag zum Diskriminierungsschutz gegeben. Seither wurden in allen Kantonen Beratungsangebote aufgebaut oder weitergeführt. Ausserdem werden Massnahmen zur Unterstützung und Sensibilisierung der Regelstrukturen und der breiteren Öffentlichkeit zur Prävention von rassistischer Diskriminierung umgesetzt. Die FRB begleitet und unterstützt die Kantone in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration SEM bei diesen Arbeiten.
Die KIP haben wesentlich dazu beigetragen, dass der Diskriminierungsschutz heute mehr Aufmerksamkeit erhält und als wichtiger Teil der Integrationsförderung verstanden wird. Allerdings fliessen in diesen Förderbereich gesamthaft weniger als 1% der finanziellen KIP-Mittel und die Kantone, resp. die zuständigen Fachstellen, haben Schwierigkeiten, den Diskriminierungsschutz über punktuelle Massnahmen hinausgehend umzusetzen.
Herausforderungen und Massnahmen
Institutionelle Öffnung
Um die Voraussetzungen für «Integration» zu schaffen, müssen ausgrenzende Mechanismen und Barrieren, die bestimmte Zielgruppen direkt oder indirekt benachteiligen in den Institutionen abgebaut werden.
Institutionelle Öffnung ist ein Weg dahin, denn eine offene Institution…
- stellt einen gleichwertigen Zugang aller zu ihren Leistungen sicher,
- repräsentiert die Bevölkerung auch in ihrer personellen Zusammensetzung,
- bezieht von Entscheiden Betroffene in ihre Entscheidungsprozesse mit ein,
- anerkennt und thematisiert gesellschaftliche Vielfalt und setzt sich mit Rassismus als gesellschaftliches Problem auseinander.
Im Rahmen der KIP setzen die Kantone Massnahmen für die Sensibilisierung der Regelstrukturen und der Bevölkerung um – wie etwa Schulungen für Verwaltungsmitarbeitende oder Aktionswochen gegen Rassismus. Sinnvollerweise sind diese Massnahmen in ein Gesamtkonzept für den Diskriminierungsschutz eingebettet, um ein verbindliches und wirkungsorientiertes Vorgehen zu ermöglichen. Einige Kantone und Städte haben dafür Roadmaps oder Aktionspläne erarbeitet. In anderen werden nur punktuelle Massnahmen umgesetzt.
Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung hat eine Roadmap (pdf) erarbeitet, die Anregungen, Argumente und Ideen zur institutionellen Öffnung aufzeigt. Sie zeigt die Handlungsfelder und mögliche Massnahmen für einen Prozess der institutionellen Öffnung. Die Roadmap richtet sich an Stellen und Personen, die sich mit ihren Institutionen auf den Weg der Öffnung machen wollen und Anregungen und Inspiration suchen.
Hier können Sie die Roadmap als Faltflyer bestellen.
Beratung
Personen, die rassistische Diskriminierung erfahren, sollen sich rasch und umfassend beraten lassen können. Mit den KIP wurden in allen Kantonen Beratungsangebote für von Diskriminierung Betroffene aufgebaut. Die Beratungsangebote sind im Beratungsnetz für Rassismusopfer zusammengeschlossen, welches auch das Datenerfassungssystem DoSyRa führt und jährlich den Bericht «Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis» publiziert.
Die Beratungsangebote verfügen in vielen Fällen über sehr eingeschränkte finanzielle und personelle Mittel. Dies hat auch Folgen für ihre Wirkung. So ist es in vielen Fällen kaum möglich, angemessen Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit zu betreiben, weshalb die Sichtbarkeit der Angebote oft ungenügend ist. Entsprechend hat sich die Erreichbarkeit unterschiedlicher Zielgruppen als grosse Herausforderung herausgestellt.
Für KIP3 haben die FRB und das SEM Empfehlungen (pdf) zuhanden der Kantone erarbeitet, welche konkrete Anhaltspunkte und eine Orientierungshilfe für den Betrieb eines Beratungsangebots bieten. Die Empfehlungen stützen sich auf die Erfahrungswerte der letzten zwei KIP-Programme und berücksichtigen die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Kantonen.
Die FRB hat auch Qualitätskriterien (pdf) für die Beratung im Bereich des Diskriminierungsschutzes erarbeitet.
Weiterführend
Letzte Änderung 01.02.2024