Eine grosse Herausforderung stellt die Sicherstellung einer differenzierten Wahrnehmung der Muslime und Musliminnen in öffentlichen Debatten, medialer Berichterstattung sowie politischen Diskursen dar. Immer wieder zielen politische Vorstösse zudem explizit auf muslimische Führungs- oder Betreuungspersonen. Die jeweiligen im Raum stehenden Vorwürfe von Radikalisierung und Islamisierung werden regelmässig entkräftet und widerlegt.
In Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorstösse, welche Radikalisierung und Dschihadismus,
Sicherheitsüberwachung, Verbote islamischer Organisationen, Gebetsstätten oder des politischen Islams betrafen, betonte der Bundesrat, dass Grundrechtseinschränkungen die einzig an der islamischen Ausrichtung von Gemeinschaften anknüpfen, diskriminierend und damit verfassungswidrig sind. Vgl. etwa:
- Bericht zum Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (21.3451) «Imame in der Schweiz»;
- Interpellation Reimann Lukas (20.4313) «Islamisten in der Schweiz»;
- Interpellation Binder-Keller Marianne (20.4706) «Forschung zur Unterwanderung von religiösen und politischen Institutionen durch legalistisch operierende islamistische Organisationen in der Schweiz, insbesondere auch durch Mitglieder der Muslimbruderschaft»;
- Motion Quadri Lorenzo (20.4300) «Terroristische Wirtschaftsmigranten. Entscheidend ist, dass an den Grenzen gehandelt wird»;
- Interpellation Gafner Andreas (20.3780) «Stecken radikale Muslime und ausländische Geldgeber hinter der Moschee Tulipan in Reinach?»;
- Motion Fraktion SVP (19.4005) «Stopp der Ausbereitung des radikalen Islams in der Schweiz!»;
- Motion Quadri Lorenzo (19.3598) «Schluss mit dem einfachen Zugang zur Sozialhilfe für Dschihadistinnen und Dschihadisten!»;
- Parlamentarische Initiative Addor Jean-Luc (19.454) «Schülerinnen und Schüler ohne Kopfbedeckung an öffentlichen Schulen»;
- Interpellation Addor Jean-Luc (19.3049) «Kopftuchverbot für Minderjährige?».
Verbote, welche ausschliesslich auf eine Religion fokussieren, verstossen gegen die freie Meinungsäusserung, die Glaubens- und
Gewissensfreiheit sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Der Bundesrat lehnt ein Gesinnungsstrafrecht ab. Vgl. etwa:
- Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Quadri Lorenzo (20.4292) «Der Islamische Zentralrat Schweiz soll nach der Verurteilung seiner führenden Köpfe endlich verboten werden»;
- Antwort des Bundesrates auf die Motion Quadri Lorenzo (20.4568) «Der politische Islam soll auch in der Schweiz ein Straftatbestand werden»