Wer hat Zugang zu den Unterlagen?

Grundsätzlich haben alle nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist gratis Zugang zu den Beständen des Bundesarchivs. Die Einsichtnahme kann jedoch in bestimmten Fällen eingeschränkt werden.

Benutzerinnen und Benutzer erhalten bei der Dokumentensuche Unterstützung. Eingesehen werden können Dokumente in den Lesesälen. Ein Teil der Bestände steht auch digitalisiert zur Verfügung.

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/themen/archivierung-und-informationsmanagement/wer-hat-zugang-zu-den-unterlagen-.html