Abstimmung vom 14. Juni 2015: Ja zum Bundesbeschluss über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Präimplantationsdiagnostik)

Bundesrat und Parlament möchten die genetische Untersuchung von menschlichen Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung entstanden sind, in einem klar begrenzten Rahmen zulassen. Dadurch sollen Paare, die Träger einer schweren Erbkrankheit sind, Kinder bekommen können, die von dieser Krankheit nicht betroffen sind. Zudem sollen Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen können, so eine bessere Chance erhalten, ein eigenes Kind zu bekommen. Um die Präimplantationsdiagnostik erfolgversprechend durchführen zu können, muss zunächst die Verfassung angepasst werden. Die Abstimmung darüber findet am 14. Juni statt. Die Zulassung der PID erfolgt erst später auf Gesetzesstufe.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich annehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung der Verfassungsbestimmung anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 160 zu 31 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 34 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

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