In der Schweiz müssen sich alle (Erwachsene und Kinder) obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichern. Im Gegenzug garantiert die soziale Krankenversicherung allen in der Schweiz wohnhaften Personen den Zugang zur medizinischen Behandlung. Bei Krankheit oder Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird.
Der Krankenversicherer ist frei wählbar; er muss alle in der Schweiz wohnhaften Personen unabhängig von Alter und Gesundheitszustand ohne Vorbehalte oder Karenzfristen aufnehmen. Finanziert wird die soziale Krankenversicherung durch die Beiträge der Versicherten, die in Form sogenannter Kopfprämien erhoben werden.