Strahlenschutz

Menschen und Umwelt sollen soweit möglich vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung geschützt werden. Nach geltendem Recht darf eine Tätigkeit, bei der Menschen oder die Umwelt ionisierenden Strahlen ausgesetzt sind, nur ausgeübt werden, wenn sie sich mit den damit verbundenen Vorteilen und Gefahren rechtfertigen lässt. Das BAG ist Aufsichts- und Bewilligungsbehörde für Strahlenschutz in der Medizin, der Industrie und der Forschung: Es ist für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt verantwortlich, koordiniert das nationale Radonprogramm und betreibt eine Fach- und Informationsstelle.

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