Unfall- und Militärversicherung
Unfallversicherung
Arbeitnehmende in der Schweiz sind obligatorisch gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und im Prinzip auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Grundsätzlich sind auch arbeitslose Personen versichert, nicht aber Personen, die nicht erwerbstätig sind. Sie müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern.
Die Finanzierung der Unfallversicherung erfolgt durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Prämien für Nichtberufsunfälle (NBU) können den Arbeitnehmenden belastet werden.
Militärversicherung
Die Militärversicherung deckt das Risiko aller Gesundheitsschäden von Personen, die für den Bund persönliche Leistungen im Bereich der Sicherheits- oder Friedensdienste erbringen. Dazu gehören Militärdienst und Zivilschutz, Einsätze des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe, friedenserhaltende Aktionen, „Gute Dienste" des Bundes sowie der Zivildienst. Sie ist eine umfassende Versicherung und deckt Heilungskosten, medizinische Hilfsmittel und Rehabilitation sowie berufliche Wiedereingliederung.
Geführt wird die Militärversicherung im Auftrag des Bundes von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA. Sie unterhält Agenturen in Bellinzona, Bern, Genf und St. Gallen. Für die Aufsicht ist das BAG zuständig. Zusammen mit der SUVA ist es auch verantwortlich für die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen.