Gleichstellung von Frau und Mann

In der Schweiz ist die Gleichstellung der Geschlechter seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Der Gleichstellungsartikel verpflichtet den Gesetzgeber, für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu sorgen, und enthält ein direkt durchsetzbares Individualrecht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit.

1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft; es konkretisiert den Verfassungsauftrag für das Erwerbsleben, verbietet direkte wie indirekte Diskriminierungen in allen Arbeitsverhältnissen und soll die Chancengleichheit im Erwerbsleben sicherstellen.

Auf Bundesebene zuständig ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG im Eidgenössischen Departement des Innern EDI.

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/themen/gleichstellung/gleichstellung-von-frau-und-mann.html