Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Seit 2004 können sich Menschen mit Behinderung gegen Benachteiligung beziehungsweise Diskriminierung rechtlich zur Wehr zu setzen. Das gilt insbesondere in den Bereichen Bau, Dienstleistungen, Öffentlicher Verkehr oder in der Aus- und Weiterbildung. Gemäss Bundesverfassung und Behindertengleichstellungsgesetz sind die Gleichstellung von Menschen ohne Behinderung und Menschen mit Einschränkungen zu fördern sowie rechtliche oder tatsächliche Benachteiligungen zu beseitigen.

Zuständig auf Bundesebene ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB im Eidgenössischen Departement des Innern EDI.

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/themen/gleichstellung/gleichstellung-von-menschen-mit-behinderungen.html