Kulturgütertransfer

Die Schweiz misst dem Schutz der Kulturgüter, den fassbaren Zeugnissen von Kultur und Geschichte, grosse Bedeutung zu, weil sie Selbstverständnis und sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft prägen. Der Bund will deshalb einen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern. Einfuhr, Durch- und Ausfuhr und Rückführung von Kulturgut aus der Schweiz sowie Massnahmen gegen die rechtswidrige Übereignung sind in einem entsprechenden Gesetz geregelt.

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