Zusammenhalt und kulturelle Vielfalt in der Schweiz zu stärken und gleichzeitig der Bevölkerung den Zugang zur Kultur zu erleichtern, gehört zu den Kernzielen der bundesrätlichen Kulturpolitik. Daneben will der Bundesrat den kulturellen Austausch fördern günstige Rahmenbedingungen für Kulturschaffende und kulturelle Institutionen und Organisationen schaffen und das schweizerische Kulturschaffen im Ausland bekannt machen. Gleichzeitig führt er mit den Kantonen, Städten und Gemeinden einen nationalen Kulturdialog, um Informationsaustausch und Zusammenarbeit zu verbessern, parallele oder komplementäre Interessen der Partner zu verfolgen und das gegenseitige Verständnis und Vertrauen zu fördern.
Zur Kulturförderung führt der Bund eigene Einrichtungen und unterstützt Dritte im Kulturschaffen. Seit 2010 sind die Ziele in einem Kulturförderungsgesetz zusammengefasst und die Zuständigkeiten klar geregelt. Die finanzielle Steuerung der Kulturförderung des Bundes erfolgt über vierjährige Zahlungsrahmen (Kulturbotschaft).