Nationale Minderheit

Die Jenischen und Sinti als Bevölkerungsgruppe mit schweizerischer Staatsangehörigkeit und einer wirtschaftlich und kulturell auf Nichtsesshaftigkeit ausgerichteten Lebensweise gelten als geschützte nationale Minderheit. Die aktuelle Situation der Jenischen und Sinti zu verbessern und die Aufarbeitung ihrer Vergangenheit sind die Anliegen des Bundes im Bereich Minderheitenschutz. Der Bund unterstützt die Bemühungen dieser ethnischen und kulturellen Minderheit um Anerkennung und um Wahrung ihres kulturellen Selbstverständnisses.

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