Sprachenpolitik

Die Mehrsprachigkeit in der Schweiz soll erhalten und gefördert werden. Die Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich auf den Sprachgebrauch in der Bundesverwaltung und im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern sowie auf seine Fördertätigkeit zugunsten des Rätoromanischen, des Italienischen und der mehrsprachigen Kantone. Ferner obliegt es dem Bund, zusammen mit den Kantonen die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern.

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