Soziale Sicherheit

Ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen bietet der Bevölkerung in der Schweiz weitreichenden Schutz vor finanziellen und sozialen Risiken im Alter, bei Tod, Krankheit oder Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Das schweizerische Sozialversicherungssystem kann in fünf Bereiche unterteilt werden:

  • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
  • Schutz vor den Folgen von Krankheit und Unfall,
  • Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft,
  • Hilfe bei Arbeitslosigkeit,
  • Unterstützung für Familien und Kinder.

Die Sozialversicherungen richten Renten aus, zahlen Erwerbsersatz und Familienzulagen, tragen den grössten Teil der Kosten bei Krankheit und Unfall und unterstützen die Integration der Versicherten in Gesellschaft und Arbeitswelt. Finanziert werden die Versicherungsleistungen in erster Linie von den Versicherten und ihren Arbeitgebern – via Lohnabzüge, Beiträge oder Prämien – sowie von den Steuerpflichtigen.

AHV/IV, Berufliche Vorsorge und Selbstvorsorge bilden zusammen das Dreisäulensystem der Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, das seit 1972 in der Bundesverfassung verankert ist.

Für Erarbeitung und Umsetzung der Sozial- und Alterspolitik auf Bundesebene ist das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV im Departement des Innern EDI zuständig.

Kontakt

Bundesamt für Sozialversicherungen
Effingerstrasse 20
CH-3003 Bern

Tel.
+41 58 462 90 11
Fax
+41 58 462 78 80

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