AHV, IV und Ergänzungsleistungen EL

Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung AHV (Erste Säule)
Sie wurde 1948 eingeführt und soll den Existenzbedarf im Alter oder bei Tod sichern (Alters-, Witwen- und Waisenrente).
Alle, die in der Schweiz erwerbstätig sind oder ihren Wohnsitz haben, sind obligatorisch versichert und bezahlen Beiträge.

Die Invalidenversicherung IV (Erste Säule)
Sie wurde 1960 eingeführt und hat zum Ziel, Menschen im erwerbsfähigen Alter, die an Geburtsgebrechen oder an den Folgen von Unfall oder Krankheit leiden, ins Berufsleben einzugliedern oder wieder einzugliedern. Wenn dies nicht möglich ist, wird eine Rente ausgerichtet.
Alle, die in der Schweiz erwerbstätig sind oder ihren Wohnsitz haben, sind obligatorisch versichert und bezahlen Beiträge.

Die Ergänzungsleistungen EL (Erste Säule)
Wer eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente bezieht, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen, wenn das Einkommen zum Leben nicht ausreicht, d.h. wenn die gesetzlich anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.
Finanziert werden die EL über Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und teilweise Gemeinden.

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