BVG und 3. Säule

Berufliche Vorsorge BVG (Zweite Säule)
Die Berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden zusammen mit der AHV / IV die Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mehr als 21‘330 Franken pro Jahr verdienen, sind obligatorisch versichert und bezahlen Beiträge

Private Selbstvorsorge (Dritte Säule)
Für zusätzliche Bedürfnisse sollen die Versicherten in eigener Verantwortung selber vorsorgen. Das freiwillige Sparen für die Bedürfnisse im Alter sind teilweise steuerlich begünstigt.

Letzte Änderung 16.07.2019

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