Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militär-, Rotkreuz-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des entgangenen Einkommens und entschädigt den Erwerbsausfall im Mutterschaftsurlaub.
Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung haben alle Frauen, die in den neun Monaten vor der Niederkunft wenigstens fünf Monate erwerbstätig waren. Während maximal 14 Wochen erhalten sie 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung haben alle Frauen, die in den neun Monaten vor der Niederkunft wenigstens fünf Monate erwerbstätig waren. Während maximal 14 Wochen erhalten sie 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
Alle, die in der Schweiz erwerbstätig sind oder ihren Wohnsitz haben, sind obligatorisch versichert und bezahlen Beiträge an die EO.