Familienzulagen

Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden, die Nichterwerbstätigen mit bescheidenen Einkommen und je nach Kanton auch die Selbstständigerwerbenden. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.

Die Kinderzulage beträgt mindestens 200, die Ausbildungszulage mindestens 250 Franken. Die Kantone können höhere Ansätze vorsehen und auch Zulagen für die Familien von selbständig Erwerbenden vorsehen. Finanziert werden die Familienzulagen durch Lohnbeiträge der Arbeitgeber sowie von Bund und Kantonen.
Für Beschäftigte in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung, die für Familien im Berggebiet um 20 Franken höhere Zulagen vorsieht und ausschliesslich von Bund und Kantonen finanziert wird.

Voraussichtlich ab 2013 werden alle selbständig Erwerbenden in der ganzen Schweiz Anspruch auf Kinderzulagen haben. Das Parlament hat im März 2011 einer entsprechenden Neuregelung zugestimmt.

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