Kranken- und Unfallversicherung

Zu den Sozialversicherungen gehören auch die Krankenversicherung und die Unfallversicherung, die dem Bundesamt für Gesundheit BAG unterstehen.

In der Schweiz müssen sich alle Personen einer Krankenversicherung anschliessen. Sie stellt für alle den Zugang zu medizinischer Versorgung und Behandlung sicher, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird. Der Krankenversicherer kann frei gewählt werden.
Finanziert werden die Leistungen von den Versicherten selber über so genannte Kopfprämien, Kostenbeteiligung der Versicherten und die öffentliche Hand.

Arbeitnehmende in der Schweiz sind obligatorisch gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und im Prinzip auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Die Finanzierung erfolgt durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Prämien für Nichtberufsunfälle (NBU) können den Arbeitnehmenden belastet werden.

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