Unterstützte Projekte müssen einen Hinweis auf die Unterstützung durch den Bund und das Logo des Bundes auf den Projektunterlagen anbringen.
Vorschriften
Für die Verwendung des Bundeslogos gibt es Vorschriften, die Sie berücksichtigen müssen. Beachten Sie vor allem die Seiten 14 bis 20 der folgenden Anleitung:
Anleitung zur Verwendung des Bundeslogos (PDF, 1 MB, 19.01.2007)Die Anleitung ist ein Auszug aus einem grösseren Manual, die Seitenzahlen beginnen daher nicht bei 1.
Die in der Anleitung Bundeslogo fehlenden Details für den Zusatz «Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen», finden Sie im folgenden Dokument:
Anleitung für die Erwähnung des EBGB (PDF, 128 kB, 19.01.2007)Auszug aus dem Manual
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Corporate Design
Die Bundesverwaltung verfügt über ein einheitliches Erscheinungsbild; dem Corporate Design Bund oder kurz «CD Bund».
Letzte Änderung 16.12.2021