In einem Arbeitsverhältnis stehende, aber auch arbeitssuchende Personen können unterschiedliche Behandlung erfahren, etwa bezüglich Anstellung, Lohn, Weiterbildung, Beförderung, Arbeitsschutz oder Kündigung. Sie können auch Belästigung oder Mobbing erleben. Wenn diese unterschiedliche Behandlung aufgrund von Kriterien wie Herkunft, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit erfolgt, handelt es sich um rassistische Diskriminierung.
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Wo steht die Schweiz?
Die Arbeitswelt ist der Lebensbereich, in dem rassistische Diskriminierung am häufigsten gemeldet wird. Rassismus in Zahlen > Wo wird diskriminiert
Struktureller Rassismus und daraus resultierende rassistische Diskriminierung im Bereich Arbeit sind hinreichend belegt. Studie zu strukturellem Rassismus Aktuelle Forschung zeigt, dass in der Schweiz insbesondere Personen aus Südosteuropa, dem ehemaligen Jugoslawien und dem südlichen Afrika, teilweise auch aus der Türkei und Portugal bei der Arbeit und Stellensuche von Diskriminierung betroffen sind. Festzuhalten ist, dass oftmals nicht eigentlich die Nationalität oder der Aufenthaltsstatus, sondern die zugeschriebene «Andersartigkeit» ausschlaggebend ist – das zeigt sich auch bei den Beratungsfällen.
Für Betroffene hat rassistische Diskriminierung oft weitreichende, belastende Folgen. Diskriminierung ist verletzend und belastend und führt zu Konflikten im Arbeitsteam. Sie kann sich negativ auf den Betrieb und letztlich auf die Wirtschaft allgemein auswirken, etwa wenn vorhandenes Potenzial trotz Fachkräftemangel nicht genutzt wird. Soziale Spannungen und Ungleichheiten werden insgesamt verschärft. Rassistische Diskriminierung führt nachweislich zu höherer Arbeitslosigkeit, tieferen Löhnen sowie einer Konzentration von rassismuserfahrenen Arbeitskräften in Branchen mit prekären Arbeitsbedingungen und belastender Arbeitstätigkeit, etwa in der Reinigung, der Gastrobranche, im Detailhandel, in Pflegediensten, der Sex-Arbeit oder im Kurierwesen.
- Für Zahlen zu rassistischer Diskriminierung im Arbeitsbereich siehe Rassismus in Zahlen > Wo wird diskriminiert
- Im Jahr 2020 betrug die Erwerbslosenquote der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in der Schweiz gemäss der Internationalen Arbeitsorganisation ILO 8%. Damit war sie doppelt so hoch wie jene der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund, die bei 3% lag.
- Die erste Generation der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist häufiger von einer beruflichen Überqualifikation betroffen. Während 16% der Arbeitnehmenden ohne Migrationshintergrund mit einem Tertiärabschluss 2021 einen Beruf ausübten für den sie überqualifiziert sind, lag der Anteil bei Arbeitnehmenden mit Migrationshintergrund bei 21%.
- Der Anteil der Personen in Tieflohnstellen ist bei der Bevölkerung der ersten Generation gegenüber der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund 1,6-mal höher (21% zu 13%).
Herausforderungen und Massnahmen
In erster Linie sind die Sozialpartner – also Arbeitgebende und Arbeitnehmenden-Verbände verantwortlich dafür, Massnahmen gegen Diskriminierung zu entwickeln. Arbeitgebende haben etwa die Pflicht, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die persönliche Integrität der Arbeitnehmenden zu schützen, dazu gehört auch der Schutz vor (rassistischer) Diskriminierung.
Ausbildung, Schulselektion, Anerkennung von Diplomen, Aufenthaltsstatus und andere Faktoren haben einen grossen Einfluss auf die berufliche Position und Laufbahn. Massnahmen zur Förderung der Chancengerechtigkeit unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit müssen deshalb bereits in Schule, Aus-, Fort- und Weiterbildung ansetzen.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist besonders für Zugewanderte und Personen mit Migrationshintergrund nachweislich erschwert. Im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme KIP, sowie weiterer Programme zur Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Personen, insbesondere aus dem Asylbereich (Integrationsagenda Schweiz IAS), haben Bund und Kantone verschiedene Massnahmen ergriffen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich durch eine rasche Erwerbsintegration das Potential inländischer Arbeitskräfte besser ausschöpfen und das Risiko der Sozialhilfeabhängigkeit senken lässt.
Der privatrechtliche Diskriminierungsschutz in der Schweiz wird von Lehre, Forschung sowie internationalen Menschenrechtsgremien (etwa CERD/C/CH/CO/7-9, § 6) als unzulänglich beurteilt.
Mit Verweisen etwa SKMR «Bekämpfung rassistischer Diskriminierung am Arbeitsplatz», Studie «Zugang zur Justiz».
Dies gilt auch für den Arbeitsbereich. Verschiedene Studien belegen, dass die im Bereich der Arbeitsverträge vorgesehenen Beschränkungen der Vertragsautonomie keinen genügenden Schutz vor rassistischer Diskriminierung bieten. 2022 hat das Schweizerisches Zentrum für Menschenrechte (SKMR) eine Übersicht der rechtlichen Problemfelder sowie Empfehlungen zur Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung am Arbeitsplatz zusammengestellt.
Neben der Erhebung und Analyse von Daten manifester Vorfälle rassistischer Diskriminierung, ist weitere Forschung zur strukturellen Ebene notwendig, um systematische Benachteiligungen sichtbar zu machen und entsprechende Massnahmen dagegen ergreifen zu können.
Letzte Änderung 17.01.2024
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